Arbeitsrecht

20.05.2024

VwGH: § 35 ASchG – Benutzung von Arbeitsmitteln

Sollte das Vorbringen zum Anwendungsbereich des § 35 ASchG in Bezug auf „außerhalb der Arbeitsleistung stehende Tätigkeiten“ von Arbeitnehmern darauf abzielen, dass der Arbeitnehmer den ihm zugewiesenen Tätigkeitsbereich überschritten habe, indem er das Holzbrett festgehalten habe, während dieses -...weiterlesen