Arbeits- und Sozialrecht
14.05.2024
OGH: § 10a MSchG – befristete Dienstverhältnisse
Nach § 10a Abs 2 MSchG kommt es nicht nur darauf an, dass aufgrund der in der vorgesehenen Verwendung erforderlichen Qualifikation eine längere Erprobung als die gesetzliche oder kollektivvertragliche Probezeit notwendig ist, sondern das Gesetz verlangt darüber hinaus, dass das Dienstverhältnis...weiterlesen