Zivilrecht
OGH: Zur Haftung des Notars für einen unleserlichen Bekräftigungszusatz iSd § 579 Abs 1 ABGB
Ist die Leserlichkeit der Nuncupatio zweifelhaft, so muss der Notar den Testator zu einer leserlichen Bekräftigung oder einer anderen (etwa notariellen) Testamentsform anleitenweiterlesen
OGH: Zum Abzug „Neu für Alt“
Werden Teile einer Sache erneuert, die ohne Beschädigung vor dem Zugrundegehen bzw vor dem Unbrauchbarwerden der Sache ohnehin hätten erneuert werden müssen, sind nur aliquote Anteile der Erneuerungskosten zu ersetzen; dabei sind in erster Linie die Restlebensdauer, die der beschädigte Sachteil...weiterlesen
OGH: Zu Mangelfolgeschäden (unrichtiger Einreichplan)
Ein Einreichplan, in dem 3 relevante Höhenbezugspunkte überschritten wurden, woraus eine Überschreitung der Kellerhöhe um 50 cm resultierte, ist mangelhaft; der Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Abbruch und die Neuerrichtung des Kellers besteht daher zurechtweiterlesen
OGH: Zur Gewährleistung für die erheblich abweichende Optik einer Küchen-Arbeitsplatte
Handelt es sich bei der Natursteinplatte um ein Unikat, so ist auch bei erheblich abweichender Optik dem Hersteller der Austausch unzumutbar und eine Preisminderung von 50 % vertretbarweiterlesen
OGH: Zur Haftrücklassgarantie und zur Rückabwicklung im Dreiecksverhältnis
Der Streit über die Rechtfertigung einer über die Zahlung des Garanten zu Lasten des Kausalschuldners als dessen Auftraggeber erfolgten Vermögensverschiebung ist zwischen den Parteien des Kausalverhältnisses auszutragenweiterlesen
OGH: Zur Zession
Nach der Rsp ist eine Zession an einen Vermögenslosen nur zu dem Zweck, damit sich der Zedent dem Kostenersatzrisiko eines Prozesses entzieht und dieses einseitig auf den Prozessgegner des Zessionars verlagert, sittenwidrig und somit wirkungslosweiterlesen
OGH: Rechtsunwirksame Vereinbarungen iSd § 38 WEG (hier: Vorkaufsklausel)
Unter Berücksichtigung der Rsp und vor dem Hintergrund, dass die (berechtigte) Intention der beanstandeten Klausel in der Verhinderung von Spekulationsgeschäften mit öffentlich geförderten Wohnungen besteht, um es zu verunmöglichen, dass Käufer von günstigen Wohnungen diese sodann ohne jede Auflage...weiterlesen