03.01.2012 Zivilrecht

OGH: Verschulden eines Entscheidungsorgans iSd § 1 Abs 1 AHG

Gerade dort, wo dem entscheidenden Organ ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, liegt Unvertretbarkeit seiner Entscheidung nicht schon dann vor, wenn eine neue Prüfung allenfalls zu einer anderen Entscheidung führte


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, Entscheidungsorgan, unrichtige / vertretbare Rechtsauffassung, Verschulden, Ermessensspielraum, Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe
Gesetze:

§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB

GZ 1 Ob 213/11x, 24.11.2011

 

OGH: Ein Verschulden eines Entscheidungsorgans iSd § 1 Abs 1 AHG liegt nicht vor, wenn der schadensverursachenden Entscheidung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Gerade dort, wo dem entscheidenden Organ ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, liegt Unvertretbarkeit seiner Entscheidung nicht schon dann vor, wenn eine neue Prüfung allenfalls zu einer anderen Entscheidung führte. Dies gilt insbesondere bei der Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe.