20.12.2011 Zivilrecht
OGH: Unrichtige Rechtsauffassung und Amtshaftung iSd § 1 AHG
Die Prüfung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, unrichtige / vertretbare Rechtsauffassung, Verschulden
Gesetze:
§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB
GZ 1 Ob 214/11v, 24.11.2011
OGH: Nicht jede objektiv unrichtige Entscheidung begründet schon einen Amtshaftungsanspruch. Eine bei pflichtgemäßer Überlegung aller Umstände vertretbare Rechtsanwendung mag zwar rechtswidrig sein, stellt aber kein Verschulden iSd § 1 Abs 1 AHG dar. Die Prüfung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.