14.12.2011 Steuerrecht

VwGH: Zahlungserleichterung gem § 212 BAO

Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für die Gewährung einer Stundung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringung aushaftender Abgabenschulden durch die Stundung nicht gefährdet wird


Schlagworte: Zahlungserleichterung, wirtschaftliche Notlage
Gesetze:

§ 212 BAO

GZ 2008/13/0224, 06.07.2011

 

VwGH: Unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO ist, dass die Abgabeneinbringung nicht gefährdet ist. Daher kann die wirtschaftliche Notlage als Begründung für die Gewährung einer Stundung nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringung aushaftender Abgabenschulden durch die Stundung nicht gefährdet wird.

 

Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Daher hat der Begünstigungswerber die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Stundung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen.