06.12.2011 EU

Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt eine Anwendung namens "e-Curia" zur Verfügung, die es ermöglicht, Verfahrensschriftstücke auf ausschließlich elektronischem Weg einzureichen und entgegenzunehmen

e-Curia ist ein neuer kostenloser Dienst für die Vertreter der Parteien vor den drei Gerichten, aus denen sich der Gerichtshof der Europäischen Union zusammensetzt


Künftig können alle Verfahrensschriftstücke mit den Kanzleien der Gerichte auf elektronischem Weg über eine sichere Verbindung ausgetauscht werden. Die Anwälte und die Bevollmächtigten der Mitgliedstaaten sowie der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die diese Anwendung nutzen, brauchen die Verfahrensschriftstücke nicht mehr in Papierform zu übermitteln und sind vom Erfordernis der Vorlage beglaubigter Abschriften der Schriftstücke befreit.

In der Anwendung e-Curia manifestiert sich der Wille des Gerichtshofs, das Potenzial der Informationstechnologien bestmöglich zu nutzen, um seine Effizienz im Interesse der Rechtssuchenden zu steigern.
Um e-Curia nutzen zu können, muss die Eröffnung eines Zugangskontos beantragt werden; daran interessierte Personen finden das erforderliche Formular hier.