09.11.2011 Sozialrecht

VwGH: § 9 AlVG – zur Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle gem Abs 1

Wenn ein Arbeitsloser die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle gegenüber den AMS bestreitet, hat sich das AMS mit dieser Frage in der Begründung seines Bescheides auch dann auseinander zu setzen, wenn es die Einwände nicht für berechtigt hält


Schlagworte: Arbeitslosenversicherungsrecht, Arbeitswilligkeit, Zumutbarkeit
Gesetze:

§ 9 AlVG, § 10 AlVG, § 60 AVG

GZ 2008/08/0072, 25.05.2011

 

VwGH: Wenn ein Arbeitsloser die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle gegenüber den AMS bestreitet, hat sich das AMS mit dieser Frage in der Begründung seines Bescheides auch dann auseinander zu setzen, wenn es die Einwände nicht für berechtigt hält. Das AMS hat insbesondere auch darzutun, welche Anforderungen mit der zugewiesenen Beschäftigung verbunden sind und ob der Arbeitslose nach seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten diesen Anforderungen genügt, sowie dass mit der in Aussicht genommenen Stelle auch eine konkret anzugebende, angemessene, dh dem in Betracht kommenden Kollektivvertrag entsprechende Entlohnung verbunden ist.