17.10.2011 EU
EuGH stärkt Rechte von Flugreisenden
Mehr als nur Ticket-Rückerstattung: Wird ein Flug annulliert, haben Reisende künftig Anspruch auf "individualisierten" Schadenersatz von bis zu 4150 Euro
Bei kurzfristigen Flugannullierungen haben Reisende künftig nicht nur Anspruch auf Erstattung der Flugscheine und alternative Beförderung. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) steht ihnen auch eine "individualisierte Wiedergutmachung" von bis zu 4150 Euro zu. In bestimmten Fällen könne über einen Ersatz für den materiellen Schaden auch eine Entschädigung für "immaterielle Schäden" verlangt werden