01.10.2011 Gerichtsbarkeit
OGH: Kauf- bzw. Finanzierungsleasing rechtfertigt Neuwertentschädigung
Bei Neuwertklauseln ist die Wiederherstellung im Sinne der Versicherungsbedingungen auch durch ein Kauf- oder Finanzierungsleasing der Ersatzsachen bewirkt. Der mit einer Wiederbeschaffungsvereinbarung verbundene Zweck, wonach die Entschädigung an die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der bisherigen Nutzungsmöglichkeit der versicherten Sache gekoppelt ist, wird daher nicht nur durch einen Kauf der Ersatzsache, sondern in der Regel auch durch Abschluss eines Leasingvertrages erfüllt