18.09.2011 Gerichtsbarkeit
Urteil: Knorr-Vie-Werbung "Deckt 50% des Tagesbedarfs an Vitaminen“ ist irreführend
Das HG Wien gab einer im Auftrag des BMASK geführten Verbandsklage des VKI gegen Unilver statt und erklärte die Angabe „Deckt 50% des täglichen Bedarfes an Obst und Gemüse“ auf dem Produkt Knorr Vie als irreführend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig