14.09.2011 Wirtschaftsrecht

VwGH: Sanierungskonzept gem § 79 Abs 3 GewO

Das Ziel der Sanierung liegt in der Behebung der festgestellten Mängel


Schlagworte: Gewerberecht, Sanierungskonzept
Gesetze:

§ 79 GewO

GZ 2006/04/0188, 22.06.2011

 

VwGH: Die Vorschreibung gem § 79 Abs 3 GewO ein Sanierungskonzept vorzulegen, ist für jenen Fall vorgesehen, in dem der Schutz der gem § 74 Abs 2 GewO wahrzunehmenden Interessen Maßnahmen erfordert, die dem Betriebsinhaber als Auflagen gem § 79 Abs 1 GewO nicht vorgeschrieben werden dürfen, weil sie die genehmigte Betriebsanlage in ihrem Wesen veränderten. Gerade weil die erforderlichen Auflagen "wesensverändernd" wären, hat sich die Behörde darauf zu beschränken, den Betriebsinhaber die Vorlage eines Konzeptes zur Sanierung der festgestellten Mängel vorzuschreiben. Das Ziel der Sanierung liegt in der Behebung der festgestellten Mängel.