14.09.2011 Zivilrecht
OGH: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – zum Versicherungsschutz nach § 2 Abs 1 KHVG
Für den Versicherungsschutz nach § 2 Abs 1 KHVG kommt es nicht auf eine Verwendung des Fahrzeugs iSd § 1 Abs 1 KFG, also auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, sondern nur auf die Verwendung des Fahrzeugs schlechthin an
Schlagworte: Versicherungsrecht, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Versicherungsschutz, Straßen mit öffentlichem Verkehr
Gesetze:
§ 2 KHVG, § 1 KFG
GZ 9 ObA 48/11s, 28.06.2011
OGH: Für den Versicherungsschutz nach § 2 Abs 1 KHVG kommt es nicht auf eine Verwendung des Fahrzeugs iSd § 1 Abs 1 KFG, also auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, sondern nur auf die Verwendung des Fahrzeugs schlechthin an. Der Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die der Versicherungspflicht unterliegen, schließt die Verwendung auf anderen Verkehrsflächen zwingend mit ein.