07.09.2011 Verfahrensrecht

OGH: Abschließend erledigte Streitpunkte können nicht wieder aufgerollt werden

Es sei denn, es handelte sich um Tatsachen, die erst nach Schluss der Verhandlung im ersten Rechtsgang neu entstanden wären


Schlagworte: Berufung, abschließend erledigte Streitpunkte, neue Tatsachen
Gesetze:

§ 496 ZPO

GZ 3 Ob 25/11i, 09.06.2011

 

OGH: Nach der Rsp können abschließend erledigte Streitpunkte nicht wieder aufgerollt werden. LuRsp machen aber eine Ausnahme von diesem Grundsatz, nämlich für solche Tatsachen, die erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtsgang neu entstanden sind.