07.09.2011 Verfahrensrecht

OGH: Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis

Die Einwendungen der in der Hauptsache obsiegenden Partei begründen keinen Kostenersatzanspruch


Schlagworte: Prozesskosten, Einwendungen gegen Kostenverzeichnis, obsiegenden Partei
Gesetze:

§§ 40 ff ZPO

GZ 3 Ob 25/11i, 09.06.2011

 

OGH: Für seine Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis des Klägers hat der Beklagte als in der Hauptsache Obsiegender keinen Kostenersatzanspruch.