07.09.2011 Verfahrensrecht
OGH: Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis
Die Einwendungen der in der Hauptsache obsiegenden Partei begründen keinen Kostenersatzanspruch
Schlagworte: Prozesskosten, Einwendungen gegen Kostenverzeichnis, obsiegenden Partei
Gesetze:
§§ 40 ff ZPO
GZ 3 Ob 25/11i, 09.06.2011
OGH: Für seine Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis des Klägers hat der Beklagte als in der Hauptsache Obsiegender keinen Kostenersatzanspruch.