07.09.2011 Verfahrensrecht

OGH: Zur freien richterlichen Betragsschätzung gem § 273 ZPO

Die nach § 273 ZPO erfolgte Betragsfestsetzung ist als revisible rechtliche Beurteilung zu qualifizieren


Schlagworte: Freie richterliche Betragsschätzung, Revision
Gesetze:

§ 273 ZPO, § 502 ZPO, § 503 ZPO

GZ 9 Ob 11/11z, 28.06.2011

 

OGH: Soweit der Kläger in der Anwendung des § 273 ZPO einen Verfahrensmangel sieht, wurde dieser bereits vom Berufungsgericht verneint. Er kann damit im Revisionsverfahren keiner neuerlichen Überprüfung unterzogen werden. Demgegenüber ist die nach § 273 ZPO erfolgte Betragsfestsetzung zwar als revisible Rechtsfrage zu qualifizieren; sie lässt hier aber keinen an die Grenze des Missbrauchs gehenden Fehler, keine eklatante Überschreitung des Ermessensspielraums und auch sonst keine in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgehende Fehlbeurteilung erkennen, ist daher nicht korrekturwürdig.