Kommission prüft Anwendung der Regeln für freien Personenverkehr
EU-Freizügigkeitsvorschriften: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Die Kommission hat nach mehreren Ereignissen im vergangenen Jahr die Anwendung der Vorschriften zum freien Personenverkehr in den Mitgliedstaaten untersucht. Danach haben 16 Mitgliedstaaten die Bedenken der Kommission vollständig ausgeräumt oder ihre Rechtsvorschriften so geändert, dass sie die Richtlinie vollständig anwenden. Gegen einige Mitgliedstaaten, darunter Österreich, wurden in Frühjahr 2011 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für das Ressort Justiz sagte: "Die Ereignisse im letzten Sommer haben Europa wach gerüttelt. Die Europäische Kommission wird solange sehr wachsam sein, bis alle Mitgliedstaaten die rechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausgeräumt haben."
Einer Umfrage zufolge ist das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, für 48 Prozent der Europäer eines der wichtigsten Bürgerrechte. Die Europäische Kommission setzt alles daran, dass die EU-Vorschriften über den freien Personenverkehr in allen Mitgliedstaaten auch wirklich angewandt werden. Seit dem Sommer 2010 hat die Kommission in insgesamt 786 Fällen Mängel festgestellt. Die Freizügigkeitsrichtlinie wird häufig unzureichend oder nicht korrekt umgesetzt bei Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen, Ausstellung von Visa und Aufenthaltskarten für Familienangehörige aus Drittstaaten und Garantien gegen Ausweisungen. Die Probleme konnten inzwischen in 711 Fällen behoben werden. Lediglich 75 Fälle sind noch nicht abgeschlossen und derzeit Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren.