25.07.2011 Gerichtsbarkeit

Zahlscheingebühr unzulässig – OLG Wien gibt VKI auch gegen A1 Telekom Austria Recht

Letzter wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Zahlscheingebühr: OLG Wien bestätigt nun auch im Verfahren gegen A1 Telekom die Unzulässigkeit der Gebühr. Im Urteil wird in Hinblick auf die bereits ergangenen OLG-Entscheidungen ausführlich dargelegt, warum ein Zahlschein ein sog Zahlungsinstrument darstellt


 

Nun bestätigt das OLG Wien im letzten der vier Verfahren gegen Mobilfunkbetreiber zum Thema „Zahlscheingebühr“ die Ansicht des VKI: Derartige zusätzliche Körberlgelder sind seit 1.11.2009 unzulässig, weil das sog Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) auch auf unterschriebene Zahlscheine anzuwenden ist.

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