18.07.2011 Gerichtsbarkeit
Kreisverkehr in der Luft: Einfliegender hat Nachrang
Nach einem tödlichen Paragleiter-Unfall musste der OGH eine nicht ausdrücklich geregelte Vorrangfrage klären
Auf der Straße soll ein Kreisverkehr helfen, die Unfallgefahr im Kreuzungsbereich zu verringern, in der Luft hingegen ist er ein Raum erhöhter Gefahr