13.07.2011 Verfahrensrecht
VwGH: Inhalt der Bescheidbeschwerde - Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt (§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG)
Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides stützt, müssen in der (ergänzten) Beschwerde an den VwGH ausgeführt sein; der Verweis auf andere Schriftsätze ist unzulässig
Schlagworte: Bescheidbeschwerde, Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, Verweis auf andere Schriftsätze
Gesetze:
§ 28 VwGG, Art 131 B-VG
GZ 2010/16/0100, 25.11.2010
VwGH: Mit dem Verweis auf das vor anderen Gerichtshöfen erstattete Vorbringen wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides dargetan. Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides stützt, müssen nämlich in der (ergänzten) Beschwerde an den VwGH ausgeführt sein; der Verweis auf andere Schriftsätze ist unzulässig.