02.07.2011 Gerichtsbarkeit

Auswirkungen einer Ehescheidung auf das Unternehmen – Zugehörige Sachen und Gewinne

Unternehmen sind im Scheidungsfall grundsätzlich von der Vermögensaufteilung ausgenommen. Von dieser Ausnahme sind nach dem Gesetz auch Sachen umfasst, die zum Unternehmen gehören


Für die Qualifikation als unternehmenszugehörige Sache ist die Widmung dieser Sache zu Unternehmenszwecken entscheidend. Die Widmung kann sowohl ausdrücklich, als auch schlüssig erfolgen  mehr