02.07.2011 Gerichtsbarkeit
Auswirkungen einer Ehescheidung auf das Unternehmen – Zugehörige Sachen und Gewinne
Unternehmen sind im Scheidungsfall grundsätzlich von der Vermögensaufteilung ausgenommen. Von dieser Ausnahme sind nach dem Gesetz auch Sachen umfasst, die zum Unternehmen gehören
Für die Qualifikation als unternehmenszugehörige Sache ist die Widmung dieser Sache zu Unternehmenszwecken entscheidend. Die Widmung kann sowohl ausdrücklich, als auch schlüssig erfolgen mehr