23.06.2011 Gerichtsbarkeit

Betriebspensionen bei Insolvenz nicht sicher

Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig handelt, läuft die gesetzlich vorgesehene Absicherung ins Leere


Grundsätzlich sollen Betriebspensionszusagen an Arbeitnehmer im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers gesichert sein. Deshalb schreibt das Betriebspensionsgesetz (BPG) eine Deckung der Pensionszusagen mit Wertpapieren des Arbeitgebers vor

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