23.06.2011 Gerichtsbarkeit
Betriebspensionen bei Insolvenz nicht sicher
Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig handelt, läuft die gesetzlich vorgesehene Absicherung ins Leere
Grundsätzlich sollen Betriebspensionszusagen an Arbeitnehmer im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers gesichert sein. Deshalb schreibt das Betriebspensionsgesetz (BPG) eine Deckung der Pensionszusagen mit Wertpapieren des Arbeitgebers vor
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