22.06.2011 Arbeitsrecht
VwGH: Subjektives Recht eines Beamten auf Zuweisung einer der bisherigen Verwendung gleichwertigen und zumutbaren Tätigkeit?
Ein subjektives Recht auf Zuweisung einer der bisherigen Verwendung gleichwertigen und zumutbaren Tätigkeit existiert nicht, zumal einem Beamten überhaupt kein Rechtsanspruch auf Versetzung oder Verwendungsänderung zukommt
Schlagworte: Beamtendienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung, gleichwertige und zumutbare Tätigkeit, subjektives Recht
Gesetze:
§ 38 BDG, § 40 BDG
GZ 2010/12/0025, 22.02.2011
VwGH: Ein der ausdrücklichen Formulierung des Beschwerdepunktes entsprechendes subjektives Recht einer niederösterreichischen Landesbeamtin "auf Zuweisung einer ihrer bisherigen Verwendung gleichwertigen und zumutbaren Tätigkeit" existiert nicht, zumal einem Beamten überhaupt kein Rechtsanspruch auf Versetzung oder Verwendungsänderung zukommt.