09.06.2011 Gerichtsbarkeit
Urteil: Reise (-vermittlungs)-Vertrag ist echter Vertrag zugunsten Dritter
Ein Reisebüro muss Mehrkosten und den entgangenen Urlaubstag ersetzen, die aus einer Fehlberatung über die Möglichkeit, einen Anschlussflug zu erreichen, erwachsen sind.