19.02.2008 Strafrecht

OGH: Diebstahl als Mitglied einer kriminellen Vereinigung und subjektive Tatseite

Das Bewusstsein des Beitritts zu einer "kriminellen Organisation" und die Begehung von Straftaten als deren Mitglied ist kein nach §130 zweiter Fall StGB gefordertes Tatbestandsmerkmal


Schlagworte: Diebstahl, kriminelle Vereinigung
Gesetze:

§ 130 StGB, § 278 StGB

GZ 15 Os 86/07x, 22.11.2007

OGH: Der Einwand, das Erstgericht habe keine Konstatierungen dahingehend getroffen, dass dem Angeklagten der Beitritt zu einer "kriminellen Organisation" und die Begehung von Straftaten als deren Mitglied bewusst gewesen sei, geht von einem nach § 130 zweiter Fall StGB (im Hinblick auf § 278 Abs 2 StGB) gar nicht geforderten Tatbestandsmerkmal aus (vgl demgegenüber den hier nicht aktuellen § 278a StGB). Sofern das Vorbringen aber auf die Intentionen des Angeklagten in Ansehung einer kriminellen Vereinigung abstellen sollte, genügt der Hinweis auf die ohnedies dazu getroffenen Feststellungen.