Ministerialentwurf: Sicherheitspolizeigesetz, Änderung (SPG-Novelle 2006)
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, Gewalt bei Sportveranstaltungen besser vorbeugen zu können. Dazu werden den Sicherheitsbehörden entsprechende Befugnisse eingeräumt.
Die wichtigsten Regelungen:- Aufnahme einer gesetzlichen Ermächtigung für die Sicherheitsbehörden zur Errichtung eines Sicherheitsbereiches im Umfeld von Veranstaltungsorten für Sportveranstaltungen durch Verordnung und daran anknüpfend die Möglichkeit zur Wegweisung von Personen, bei denen das Vorliegen bestimmter Tatsachen die Annahme rechtfertigt, sie werden im Sicherheitsbereich gefährliche Angriffe im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen begehen;- Schaffung eines entsprechenden Verwaltungstraftatbestandes;- Möglichkeit der Errichtung einer zentralen Datei zur Erfassung von Personen, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen spezifische strafbare Handlungen begangen haben;- Aufnahme der Gefährderansprache (persönliche Ansprache und Belehrung) als weitere besondere Befugnis im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen.- Ausdrückliche Verankerung der Datenverarbeitungsermächtigung für Zwecke der Gefahrenerforschung;- Schaffung einer Regelung für die Übermittlung von Daten aus Videoanwendungen Privater an Sicherheitsbehörden und deren Weiterverarbeitung für sicherheitspolizeiliche Zwecke;- Regelung, die den Sicherheitsmonitor als zentrale Informationssammlung einrichtet und den 4. Teil des SPG (Verwenden personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei) neu organisiert.- Erweiterung der Regelungen über den Ermittlungsdienst im Hinblick auf den Einsatz moderner Mittel der Bild- und Tonaufzeichnung für die Aufgabe der erweiterten Gefahrenerforschung.- Regelung, die Videoaufzeichnung zum Schutz von Teilnehmern an Veranstaltungen im Rahmen von nationalen und internationalen Ereignissen ermöglicht.
Ende der Begutachtungsfrist war der 27.10.2005.