Ministerialentwurf: Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare und Rechtsanwälte 2005
Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare und Rechtsanwälte 2005
Mit vorliegendem Entwurf soll der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten verbessert werden. Eine elektronische Übermittlung von Beilagen im ERV an das Gericht war bislang im Wesentlichen nicht möglich. Vor allem, wenn die Beilage dem Gericht im Original vorgelegt werden muss, war diese Form der Übermittlung unzulässig. Der Gesetzesentwurf soll in diesem Punkt zu maßgeblichen Verbesserungen und Erleichterungen für den Anwender führen.
Zusätzlich soll auch die Möglichkeit der Erstellung elektronischer (öffentlicher) Urkunden durch Notare, Ziviltechniker und Rechtsanwälte mittels Einführung einer elektronischen "Berufssignatur" geschaffen werden.
Auch der Vorgang der Beglaubigung von Abschriften und Ausdrucken sowie von Unterschriften durch das Gericht soll der elektronischen Form geöffnet werden, dies aber nur nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten.
Neben Anpassungen im Bereich des Rechtsanwaltstarifgesetzes enthält der Entwurf darüber hinaus auch verschiedene Änderungen im Bereich des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte sowie der Ziviltechniker.
Die Begutachtungsfrist endet am 23. Mai 2005.