12.05.2006 EU

Umzug in einen andern EU-Staat wird einfacher


Mit der Richtlinie 2004/38/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (ABl. 2004, L 158, S. 77) - umzusetzen bis 30.04.2006 - können EU-Bürger und ihre Familienangehörigen nun einfacher von einem EU-Staat in einen anderen umziehen und sich dort niederlassen.

Die wesentlichen Neuerungen:

- Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die sich rechtmäßig fünf Jahrelang ununterbrochen im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben, erwerben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, das keinen weiteren Bedingungen unterliegt.

- Das Recht der Unionsbürger auf Familienzusammenführung wird auf eingetragene Lebenspartner ausgedehnt, sofern der Aufnahmemitgliedstaat eingetragene Partnerschaften einer Ehe gleichstellt. Die Mitgliedstaaten werden die Einreise und den Aufenthalt von Lebenspartnern erleichtern, mit denen EU-Bürger eine dauerhafte Beziehung eingegangen sind. Für Familienangehörige sind im Falle des Todes des Unionsbürgers und der Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft neue Rechte vorgesehen - Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Aufenthalt für einen Zeitraum bis zu drei Monaten, wobei sie lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein müssen und ansonsten keine weiteren Bedingungen und Formalitäten zu erfüllen sind.

- Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen Unionsbürger keine Aufenthaltserlaubnis in dem Wohnsitzmitgliedstaat mehr.

- Um sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen zu können, müssen Unionsbürger jedoch weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben oder über ausreichende Existenzmittel und eine umfassende Krankenversicherung verfügen, damit sie nicht dem Sozialsystem zur Last fallen.