15.01.2006 EU

Mehr Rechte für Aktionäre


Wer Aktien von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat hält, soll künftig besser seine Rechte als Aktionär wahrnehmen können. Das sieht ein aktueller Richlinienvorschlag der EU-Kommission vor. Danach sollen ausländische und gebietsfremde Aktionäre künftig besser über die Geschäftspolitik informiert werden. So müssen künftig Hauptversammlungen mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden. Aktionäre, die nicht bei der Hauptversammlung anwesend sind, sollen ein Fragerecht erhalten, und die Stimmrechtsvertretung soll vereinfacht werden. Außerdem dürfen Unternehmen künftig nicht mehr den Handel ihrer Aktien vor einer Hauptversammlung sperren. Stattdessen soll mit einer Stichtagsregelung das Stimmrecht der Aktionäre festgelegt werden.