10.06.2005 EU
Vorratsspeicherung von Telefonverbindungsdaten
Die Justizminister haben sich bei der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf ein 2-stufiges Verfahren geeinigt. Die Telko-Anbieter sollen zur 6 bis 48 Monate langen Vorhaltung der Verkehrs- und Standorten allein im Bereich der Sprachtelephonie verpflichtet werden. Der Internetsektor soll zunächst ausgegrenzt bzw übergangsweise für einige Jahre von der Archivierungsbürde befreit werden.