06.05.2005 EU

Vorschriftswidrige Verwendung von EU-Agrargeldern


Einige Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal, UK) haben EU-Agrargelder in Höhe von 277,25 Mio Euro vorschriftswidrig verwendet und müssen die Gelder zurückzahlen. Die Kommission begründet dies mit unzureichenden Kontrollverfahren bzw der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Agrarausgaben.

Die Mitgliedstaaten sind für die Auszahlung und Prüfung praktisch aller Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zuständig, während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben. Dieses regelmäßige Prüfverfahren ist ein unverzichtbares Instrument zur Kontrolle der GAP-Ausgaben und ermöglicht die Rückforderung von Beträgen, die von den Mitgliedstaaten ohne ausreichende Gewähr hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Zahlungen oder der Zuverlässigkeit des Kontroll- und Überprüfungssystems ausgezahlt wurden.