Transparenz-Richtlinie verabschiedet
Die Richtlinie über Mindesttransparenzanforderungen für börsenotierte Gesellschaften (umzusetzen innerhalb von 2 Jahren nach ihrer für die nächsten Wochen geplanten Veröffentlichung im Amtsblatt der EU) wurde nun endgültig verabschiedet. Sie soll die Information der Anleger über die Ergebnisse und die Finanzlage dieser Gesellschaften sowie über Änderungen größerer Beteiligungen verbessern.
Gemäß der Richtlinie müssen alle Wertpapieremittenten innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres Jahresfinanzberichte vorlegen. Aktieninhaber erhalten umfassendere Halbjahresfinanzberichte. Die Emittenten, die keine Quartalsberichte vorlegen, müssen vierteljährliche Erklärungen der Geschäftsführung veröffentlichen. Auch die Emittenten von Anleihen werden Halbjahresberichte veröffentlichen müssen.