01.01.2005 EU
Antidiskriminierungsrecht nicht umgesetzt
Die Kommission wird 5 Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Luxemburg, Griechenland und Finnland) wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über den gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung (umzusetzen bis 2.12.2003) vor dem EuGH verklagen. Die RL untersagt eine Diskriminierung aufgrund des Alters, einer Behinderung, der Religion und der sexuellen Orientkierung bei Beschäftigung und Berufsausbildung.