29.11.2004 EU

Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit von KFZ


Die RL über die elektromagnetische Verträglichkeit von KFZ und ihren elektronischen Bauteilen (RL 2004/104/EG vom 14.10.2004; umzusetzen bis 31.12.2005) soll die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern verbessern.Neben der weit verbreiteten Nutzung von Informations- und Unterhaltungseinrichtungen und der steigenden Zahl von Elektromotoren und elektronischen Einrichtungen werden inzwischen auch bestimmte Sicherheitsfunktionen (z. B. Stabilitätskontrolle, Airbags) durch elektrische und elektronische Bauteile gesteuert. Um das sichere Funktionieren der KFZ zu gewährleisten, ist es daher an der Zeit, bestehende Rechtsvorschriften an den technischen Fortschritt anzupassen.Die wesentlichen Punkte sind:.) Die neue Richtlinie erlaubt es, für Nachrüstteile, die nicht mit sicherheitsrelevanten Funktionen zusammenhängen, eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers anstelle der herkömmlichen Typgenehmigung auszustellen. .) Die Prüfvorschriften und bestimmte Bezugsgrenzwerte tragen den Arbeiten auf dem Gebiet der internationalen Harmonisierung Rechnung. .) Die Richtlinie bezieht sich nunmehr auf die neuesten Normen des Internationalen Sonderausschusses für Rundfunkstörungen (CISPR) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Dadurch werden veraltete Ausgaben bestimmter Normen für die Prüfung auf Störfestigkeit oder Störaussendung in der geltenden Richtlinie ersetzt. .) Die Richtlinie enthält erstmals Bestimmungen über die potenziell gefährlicheren leitungsgeführten Störungen. .) Was neue Techniken wie elektronisches Lenken und Bremsen, Reifendruckkontrollsysteme oder die Radar-Abstandsmessung betrifft, regelt die Richtlinie besonders die sicherheitsrelevanten Funktionen und Komponenten.