13.11.2004 EU

EU-RL zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum


In Zusammenhang mit dem vorhergehenden Artikel soll hier auch auf die RL zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum (RL 2004/48/EG), die bis spätestens 29.4.2006 in nationales Recht umzusetzen ist, näher eingegangen werden.Die Stellung von Urheber-, Patent- und Markenrechtsinhabern wird mit dieser RL deutlich verbessert. Betroffen sind sowohl gewerbliche Raubkopierer und Fälscher als auch illegale Privatkopierer und Nutzer von Online-Tauschbörsen.Wichtigstes Element der RL ist ein Auskunftsrecht, das es Rechteinhabern ermöglicht (unabhängig von der Höhe der Strafdrohung), auf richterlichen Beschluss umfangreiche Informationen über Personen, die Rechte am geistigen Eigentum verletzt haben, zu erhalten. Zusätzlich sieht die RL erweiterte Möglichkeiten im Bereich der Beweissicherung, der Beschlagnahme und der Sperre von Bankkonten vor.