03.10.2004 EU

EU-Kommission leitet vertiefte Prüfung des geplanten österreichischen Joint-Ventures im Düngemittelvertrieb ein


Die Europäische Kommission hat am 29. September 2004 beschlossen, die von den österreichischen Unternehmen "RWA Raiffeisen-Ware Austria AG" (RWA) und "AMI Agrolinz Melamine International GmbH" (AMI) geplante Gründung des Gemeinschaftsunternehmens "Inter-Fert Düngemittel GmbH" (Inter-Fert) einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Nach ersten Erkenntnissen schließt die EU-Kommission nicht aus, dass durch die Gründung des Joint Ventures durch den führenden österreichischen Hersteller von Düngemitteln AMI und die wichtigste landwirtschaftliche Großhandelsorganisation RWA eine marktbeherrschende Stellung im Düngemittelhandel in Österreich und im angrenzenden Bayern begründet oder verstärkt wird.

Am 18. Mai 2004 meldeten RWA und AMI ihr Vorhaben der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Inter-Fert gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung bei der Kommission an, damit diese seine Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsregeln des Gemeinsamen Marktes prüft.

Die vorläufige Prüfung des Zusammenschlussvorhabens hat ergeben, dass das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen möglicherweise eine marktbeherrschende Stellung beim Großhandel mit Düngemitteln in Österreich erlangen könnte. Das Vorhaben führt nicht nur zum Wegfall von AMI als Wettbewerber des Düngemittelgroßhändlers RWA auf der Großhandelsstufe, sondern Inter-Fert würde durch die Beteiligung des führenden Düngemittelherstellers AMI auch bevorzugten Zugang zu deren Produktion, insbesondere der von den Landwirten besonders geschätzten "Linzer Ware" erhalten. Dies würde die Position konkurrierender Großhändler schwächen und die Einzelhändler mit Düngemitteln und damit indirekt die Landwirte von dem neuen Gemeinschaftsunternehmen abhängig machen.

Auch im benachbarten Bayern hat die Prüfung der Kommission Bedenken ergeben, dass die überragende Stellung der "BayWa AG", die an RWA mit 50% beteiligt ist, beim Vertrieb von Düngemitteln an Landwirte durch den Zusammenschluss noch verstärkt würde. Auch die bayerischen Landwirte beziehen ihre Düngemittel zu einem erheblichen Teil aus Österreich, vor allem aus der Produktion von AMI.

Die beteiligten Unternehmen haben Zusagen angeboten, um die Wettbewerbsbedenken der Europäischen Kommission zu beseitigen. Diese Zusagen werden in der bisher angebotenen Form aber nicht als ausreichend gesehen, um auch künftig einen ausreichenden Zugang der österreichischen und bayerischen Händler zu Düngemitteln zu gewährleisten. Deshalb wird eine vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses für erforderlich erachtet.

Die Einleitung der zweiten Phase des Fusionskontrollverfahrens greift in keiner Weise den Ermittlungen und der endgültigen Entscheidung der Kommission vor, die binnen einer etwas mehr als vier Monate umfassenden Frist, voraussichtlich bis spätestens 14. Februar 2005, zu erfolgen hat.