EU-Kommission nimmt Mitteilung über Anwendung von Art. 4 und 5 der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" an
Am 28. Juli 2004 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Anwendung von Art. 4 und 5 der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" zur Verbreitung europäischer Filme - auch von unabhängigen Produzenten - angenommen.
Die durchschnittliche Sendezeit für diese Filme in EU-15 betrug 66,95% im Jahr 2001 und 66,10% im Jahr 2002. Die Filme unabhängiger Produzenten nahmen auf sämtlichen Fernsehkanälen aller Mitgliedstaaten 37,75% (2001) bzw. 34,03% (2002) ein. Der Anteil neuerer europäischer Filme von unabhängigen Produzenten belief sich auf 23,32% (2001) und 21,10% (2002).
In Art. 4 der im Jahr 1989 verabschiedeten und im Jahr 1997 geänderten Richtlinie heißt es: "Die Mitgliedstaaten tragen im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln dafür Sorge, dass die (ihrer Rechtshoheit unterliegenden) Fernsehveranstalter den Hauptteil ihrer Sendezeit ... der Sendung von europäischen Werken ... vorbehalten". Und in Art. 5: "Die Mitgliedstaaten tragen im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln dafür Sorge, dass Fernsehveranstalter mindestens 10 v. H. ihrer Sendezeit ... oder ... ihrer Haushaltsmittel für die Programmgestaltung der Sendung europäischer Werke von Herstellern vorbehalten, die von den Fernsehveranstaltern unabhängig sind" (insbesondere solchen neueren Datums). Sendezeiten für Nachrichten, Sportberichte, Spielshows oder Werbe-, Videotext- und Teleshoppingdienstleistungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Der nunmehr angenommene Kommissionsbericht zeigt einen deutlichen Anstieg des Programmanteils europäischer Filme um 5,42 Prozentpunkte in den Jahren von 1999 bis 2002. Je nach Mitgliedstaat schwankte die durchschnittliche Sendezeit zwischen 46,98% (Portugal) und 87% (Niederlande) im Jahr 2001 und zwischen 48,67% (Irland) und 80% (Luxemburg) im Jahr 2002.
Europäische Filme unabhängiger Produzenten pendelten sich auf ein Drittel der gesamten relevanten Sendezeit bzw. auf rund 50% aller europäischen Filme (gleichgültig, ob von unabhängigen Produzenten oder nicht) ein. Dies ist wesentlich höher als die von der Richtlinie festgesetzten 10 Prozent. Der durchschnittliche Anteil variierte je nach Mitgliedstaat zwischen 21,33% (Italien) und 68,92% (Niederlande) im Jahr 2001 und 18,78% (Italien) und 61,42% (Österreich) im Jahr 2002.
Was die neueren europäischen Filme von unabhängigen Produzenten anbelangt - d. h. solche, die innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Produktion ausgestrahlt werden -, so lag der Anteil im Zeitraum 1999-2002 konstant über 20% der gesamten relevanten Sendungen, was ungefähr zwei Dritteln aller (neuen und älteren) Filme von unabhängigen Produzenten entspricht.
Auf der Grundlage von Berichten der Mitgliedstaaten informiert die EU-Kommission alle zwei Jahre über die Einhaltung dieser Richtlinienbestimmungen. Bei der am 28. Juli 2004 angenommenen Mitteilung handelt es sich um den sechsten Bericht der Kommission für die EU-15. Statistische Angaben zu den neuen Mitgliedstaaten werden erstmals im nächsten Bericht erscheinen, der sich auf den Zeitraum 2002-2004 beziehen wird.