EU tritt internationalem Markenvertrag bei
Am 21. Juni 2004 hat die Europäische Union bei der "Weltorganisation für Geistiges Eigentum" (WIPO) in Genf ihre Beitrittsakte zum Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken hinterlegt. Zum ersten Mal tritt die EU als solche einem WIPO-Vertrag bei. Dadurch können Unternehmen über das System des Madrider Protokolls von den Vorteilen der Gemeinschaftsmarke profitieren und umgekehrt, d. h. die Verfahren sollen einfacher und die Verwaltung leichter werden. Darüber hinaus sollen die Kosten für die internationalen Schutzrechte sinken.
Mit dem Beitritt der EU zum Madrider Protokoll entsteht eine Verbindung zwischen dem System des Madrider Protokolls, das von der WIPO verwaltet wird, und dem System der Gemeinschaftsmarke, das vom "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" (HABM) in Alicante (Spanien) verwaltet wird und bei dem alle Anmeldungen für eine Gemeinschaftsmarke eingereicht werden.
Sofort mit dem Wirksamwerden des Beitritts am 1. Oktober 2004 können sowohl die Anmelder als auch die Inhaber einer Gemeinschaftsmarke den internationalen Schutz ihrer Marken beantragen, indem sie unter dem Madrider Protokoll eine internationale Anmeldung einreichen. Umgekehrt haben die Inhaber internationaler Registrierungen gemäß dem Madrider Protokoll das Recht, den Schutz ihrer Marken unter dem System der Gemeinschaftsmarke zu beantragen.
Dem Madrider Protokoll sind bis jetzt über 60 Länder beigetreten, darunter etwa die Schweiz, Russland, China, die USA, Japan und Australien. Eine vollständige Liste können Sie bei Interesse unter der Adresse www.wipo.int/madrid/en/geninf.html im Internet abrufen.
Die Inhaber von Gemeinschaftsmarken haben nun die Möglichkeit, über das HABM ihre Marken in diesen Ländern schützen zu lassen. Sobald das HABM festgestellt hat, dass ein entsprechender Antrag auf Eintragung einer Gemeinschaftsmarke tatsächlich vorliegt, wird es den Antrag auf Ausweitung des Schutzes auf die darin benannten Länder an die WIPO weiterleiten. Die WIPO wird anschließend die internationale Marke in ihrem internationalen Markenblatt veröffentlichen und die internationale Registrierung den zuständigen nationalen Behörden melden.
Das Madrider Protokoll trat am 1. Dezember 1995 in Kraft - das System wird seit dem 1. April 1996 angewendet. Am selben Tag war auch das System der Gemeinschaftsmarke anwendungsbereit, das die Erteilung von Schutzrechten für Marken mit einheitlicher Rechtswirkung für das gesamte Gebiet der Europäischen Union regelt - und zwar im Wege der Einreichung einer einzigen Anmeldung. Im Jänner 2003 präsentierte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung und Vereinfachung des Systems zur Gewährung von Gemeinschaftsmarken, der vom Rat im Februar 2004 angenommen wurde.
Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen unter den Adressen europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/tm/index.htm, www.ohmi.eu.int/de/mark/madrid/ sowie www.wipo.int/madrid/en/ im Internet.