20.06.2004 EU

WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen auf erweiterte EU ausgedehnt


Das Übereinkommen der "Welthandelsorganisation" (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen ("Government Procurement Agreement" - GPA) wurde nach intensiven Verhandlungen der Europäischen Kommission am 15. Juni 2004 auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt, so dass es nun alle 25 EU-Mitgliedstaaten einschließt.

Anbieter aus allen Vertragsstaaten des Übereinkommens (dazu zählen jetzt u. a. die erweiterte EU sowie die USA, Kanada, Hongkong/China, Japan, Südkorea und die Schweiz) können sich in anderen Vertragsstaaten an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen. Das GPA ist das erste WTO-Übereinkommen, das mit Erfolg an die veränderten Bedingungen der erweiterten Europäischen Union angepasst wurde.

Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) öffnet die meisten öffentlichen Ausschreibungen der GPA-Vertragsstaaten für den internationalen Wettbewerb. Anbieter aus allen Vertragsstaaten haben die Möglichkeit, sich an den Vergabeverfahren der öffentlichen Hand in anderen Vertragsstaaten zu beteiligen. Die Bedingungen dafür regelt das Übereinkommen. Die GPA-Regeln sollen unter anderem sicherstellen, dass Anbieter aus anderen GPA-Vertragsstaaten nicht diskriminiert werden.

Um zu gewährleisten, dass Anbieter aus den neuen EU-Mitgliedstaaten vom Zugang zu den Märkten anderer GPA-Vertragsstaaten profitieren, hat die Europäische Kommission mit Erfolg über die Ausdehnung des GPA auf alle neuen EU-Mitgliedstaaten verhandelt. Anbieter aus den "neuen" EU-Mitgliedstaaten finden somit ähnliche Zugangsbedingungen zu öffentlichen Aufträgen in anderen GPA-Ländern vor wie Anbieter aus den "alten" Mitgliedstaaten. Im Gegenzug wurden den anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens dieselben Zugangsbedingungen zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten der neuen EU-Mitgliedstaaten zugestanden, die sie bereits in der EU mit 15 Mitgliedstaaten vorfanden.

Bei Interesse finden Sie den vollständigen Wortlaut der Entscheidung des GPA-Ausschusses sowie weitere Einzelheiten zum GPA im Internet unter den Adressen www.europa.eu.int/comm/internal_market/publicprocurement/international_de.htm sowie www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/gp_gpa_e.htm