Informationen zur europäischen Krankenversicherungskarte
Seit 1. Juni 2004 gibt es eine europäische Krankenversicherungskarte. Sie wird in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Auf Antrag können die Länder, die dies wünschen - insbesondere Länder ohne eigene nationale Krankenversicherungskarte - , eine Übergangsphase bis Ende 2005 zwischenschalten.
Bis Ende 2005 werden alle Mitgliedstaaten die Karte verwenden. Nach derzeitigen Angaben führen Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Deutschland, Griechenland, Irland, Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Estland und Slowenien die Karte per sofort ein, wenn auch zum Teil erst schrittweise, so dass nicht jeder Bürger schon seit 1. Juni 2004 eine solche Karte hat.
Die Karte wird die Papiervordrucke ersetzen, die für den Zugang zu medizinischen Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten bestimmt sind. Derzeit muss für jeden Aufenthalt ein neuer Vordruck beantragt werden. In einigen Ländern muss der Vordruck den nationalen Stellen vorgelegt werden, bevor eine Behandlung genehmigt wird.
Mit der Krankenversicherungskarte wird es nicht mehr erforderlich sein, bei jeder Auslandsreise alle Vordrucke auszufüllen, außerdem sollen die bürokratischen Verfahren stark verkürzt und vereinfacht werden. Auf Vorlage der Karte kann die Behandlung erfolgen. Über die Gültigkeitsdauer der Karte entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten.
Das System der Koordinierung der sozialen Sicherheit bleibt unverändert - der Mitgliedstaat, in dem die Behandlung erfolgt ist, erhält eine Kostenerstattung von dem heimischen Sozialversicherungsträger der betroffenen Person. Es wurden jedoch einige Änderungen zur Vereinfachung der bestehenden Ansprüche eingeführt, nach denen alle Bürger bestimmte Rechte auf den Zugang zu medizinisch notwendiger Versorgung haben.
Der Vorteil der Karte soll darin bestehen, dass die Kostenerstattung beschleunigt wird, weil Probleme durch unvollständige oder unleserliche Vordrucke vermieden und Verwaltungskosten gesenkt werden.
Die Karte gilt nur für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung, wie bei einem gebrochenen Bein, einem kranken Zahn, einem Virus, oder für fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Sie gilt nicht für Personen, die sich aus bestimmten Gründen für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat entscheiden. Eine solche Behandlung kann nur nach Zustimmung des Versicherungsträgers des Betroffenen oder der nationalen Stellen für die soziale Sicherheit erfolgen.
Jeder, der bei einem sozialen Sicherungssystem eines Mitgliedstaats versichert ist und Anspruch auf Behandlung in diesem Mitgliedstaat hat, kommt in den Genuss der Bestimmungen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit und hat somit Anspruch auf die europäische Krankenversicherungskarte.
Langfristig soll die Karte mit einem elektronischen Chip versehen werden, der den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und das Risiko von Irrtümern, Betrug und Missbrauch verringern soll. Für diese kommenden Phasen gibt es keinen festen Zeitplan; dieser richtet sich nach der Auswertung der ersten Ausgabe der Karte und der Entwicklung technischer Systeme, die den Informationsaustausch ermöglichen, ohne dabei die Strukturen der nationalen Systeme zu verändern.
Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale Krankenversicherungskarten und können nun entweder die Elemente der europäischen Krankenversicherungskarte in ihre nationale Karte einbauen oder aber getrennte europäische Karten herausgeben. Die Karte soll den Zugang vereinfachen und die Kostenerstattung beschleunigen, sie dient jedoch nicht zur Weitergabe von Informationen über den Gesundheitszustand, die allgemeine Verfassung oder Behandlungen.
Persönliche Daten zum Karteninhaber - z. B. Blutgruppe oder Krankenakten - werden nur aufgenommen, wenn die Elemente der europäischen Krankenversicherungskarte in eine nationale Karte integriert werden und die nationale Karte bereits derartige Angaben enthält.
Alle Mitgliedstaaten werden ein gemeinsames Muster mit einem charakteristischen europäischen Symbol verwenden. So soll sicher gestellt werden, dass die Karte von allen Beteiligten im Gesundheitssystem anerkannt wird, unabhängig vom Aufenthaltsort des Karteninhabers. Die obligatorischen Informationen gehen nicht über das notwendige Mindestmaß hinaus und die Aufmachung dieser Angaben wird genormt, damit die Karte durch übereinstimmende Felder für die Benutzer unabhängig von deren Sprache lesbar wird.