23.05.2004 EU

EU-Kommission begrüßt Einigung im Rat zum Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen


Die Europäische Kommission begrüßte am 18. Mai 2004 die Einigung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" auf einen "gemeinsamen Standpunkt" zur vorgeschlagenen Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen.

Die Richtlinie soll Innovationen fördern, indem sie dafür sorgt, dass diejenigen, die in die Entwicklung neuer auf computerimplementierte Technologien gestützter Produkte investieren, dafür ebenso wie die Erfinder anderer Produkte eine angemessene Vergütung erhalten. Dies soll erreicht werden, ohne den Softwaremarkt gegen neue Initiativen und Erfindungen abzuschotten.

Die Kommission unterstützt den vom Rat verabschiedeten Text - sie ist der Meinung, dass damit das Gleichgewicht zwischen den Interessen der Rechteinhaber und denen anderer Betroffener (Wettbewerber und Verbraucher) wieder hergestellt worden ist, das den ursprünglichen Kommissionsvorschlag vom Februar 2002 kennzeichnete. Es bestehen indessen noch einige Differenzen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament fort.

Im sog. "Mitentscheidungsverfahren" müssen beide Institutionen sich einigen, bevor die Maßnahme zu EU-Recht werden kann. Sobald der Rat auf einer der nächsten Tagungen seinen "gemeinsamen Standpunkt" förmlich verabschiedet hat, wird der Text an das Parlament weitergeleitet. Nach den Wahlen im Juni 2004 und der anschließenden Neukonstituierung des Parlaments im September 2004 wird dann die zweite Lesung stattfinden.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll die Behandlung computerimplementierter Erfindungen im einzelstaatlichen Patentrecht harmonisiert werden. Für derartige Erfindungen kann bereits vom "Europäischen Patentamt" (EPA) oder von Patentämtern der Mitgliedstaaten Patentschutz gewährt werden. Die Durchsetzung von Patenten fällt indessen in die Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte. Da unterschiedliche Mitgliedstaaten unterschiedliche Gesetze haben, ist das Schutzniveau in der Praxis somit uneinheitlich. Daraus können beträchtliche Schranken für den Handel mit patentierten Produkten im Binnenmarkt erwachsen.

Die Ausgewogenheit des ursprünglichen Kommissionsvorschlags wird in dem vom Rat verabschiedeten Text gewahrt. Gleichzeitig wird jeglichem Trend hin zu Patenten für Geschäftsmethoden oder Computerprogrammen, die keinen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten, Einhalt geboten.

Der vom Rat verabschiedete Text beinhaltet 21 Abänderungen aus der ersten Lesung des Europäischen Parlaments; es bleiben indessen Differenzen zwischen den beiden Institutionen in einigen wichtigen Punkten: Diese betreffen in erster Linie die Ausnahmen von der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen.

Das Parlament wünschte umfassende Ausnahmeregelungen für die Verwendung patentierter Technologien zum Zwecke der Interoperabilität und des "Data Handling". Die EU-Kommission und der Rat waren indessen der Auffassung, dass dies über das für eine ausgewogene Regelung erforderliche Maß hinaus ginge, das sowohl die Honorierung der Erfinderleistung sicher stellt als auch anderen Wettbewerbern die Nutzung der Erfindungen ermöglicht.

Das Europäische Parlament muss sich nun in zweiter Lesung mit dem Text des "gemeinsamen Standpunktes" befassen.