EU-Mitgliedstaaten entscheiden auf effektiveren Schutz vor Preisdumping
Überprüfungsverfahren gegen Preisdumping sollen jetzt transparenter, effizienter und vorhersehbarer werden: Das haben die Mitgliedsstaaten der EU am 8. März 2004 auf Vorschlag der Europäischen Kommission entschieden.
Damit soll gegen Produzenten aus Nicht-EU-Staaten vorgegangen werden, die Güter in der Europäischen Union unter dem Verkaufspreis in ihrem Heimatland oder unterhalb der Produktionskosten verkaufen und somit Dumping betreiben. Zum Schutz vor solchen Billigeinfuhren führt die Kommission Antidumpinguntersuchungen durch, indem sie Subventionen und Preisbildung der Marktteilnehmer kontrolliert.
Die neue Regelung sieht wie folgt vor: Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen gelten als angenommen, es sei denn, eine einfache Mehrheit von Mitgliedsstaaten spricht sich innerhalb eines Monats, nachdem die Kommission einen Vorschlag gemacht hat, dagegen aus. Bisher musste eine einfache Mehrheit der Ratsmitglieder dem Verfahren zustimmen, wodurch Enthaltungen als Ablehnung gewertet wurden. Außerdem werden strikte Firsten eingeführt, die verbindlich eingehalten werden müssen.
Vereinfacht wird das Verfahren auch bei Preisverpflichtungen. Diese verpflichten einen Importeur, einen Mindestpreis einzuhalten, wenn er in die Europäische Union Ausfuhren tätigt und stellt eine Alternative zu Antidumping- bzw. Antisubventionszöllen dar. Wenn ein "Ausführer" seine Verpflichtung nicht einhält und Preisverpflichtungen zurückgezogen werden müssen, wird die EU-Kommission nunmehr mit einem einzigen Akt die Preisverpflichtung zurückziehen und durch Zölle ersetzen können. Bisher waren dafür zwei Rechtsakte notwendig.