21.02.2004 EU

EU-Kommission verstärkt die gemeinsamen Flugsicherheitsvorschriften für Verkehrsflugzeuge


Die Europäische Kommission hat am 17. Februar 2004 den Entwurf einer Verordnung mit Betriebsvorschriften für Luftfahrtunternehmen (EU-OPS-Vorschriften) angenommen, u. a. mit Vorschriften zu Flugdienst- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern (FTL-Vorschriften).

Die täglich erlaubte Flugzeit soll auf 13 Stunden begrenzt werden. Für Nachtflüge ist eine maximale Flugzeit von 11 Stunden und 45 Minuten vorgesehen. Der Entwurf berücksichtigt Sicherheitsbedenken des Europäischen Parlaments, der Vereinigung des fliegenden Personals sowie der Luftfahrtunternehmen.

Die zweite wichtige Neuerung des Verordnungsentwurfs ist die Aufnahme bestimmter Anforderungen an das Kabinenpersonal: Die Faktoren Alter, Tauglichkeit, Mindestschulung und Bescheinigung der beruflichen Kompetenz sollen künftig berücksichtigt werden, um ein einheitliches Sicherheitsniveau zu gewähren.