EU-Kommission: Einleitung von Konsultation zum Thema "Arbeitszeit"
Die Europäische Kommission hat am 5. Jänner 2004 alle interessierten Parteien dazu aufgerufen, einen Beitrag zu einer Konsultation zum Thema "Arbeitszeit" zu leisten, nachdem ein Bericht über die Auswirkungen der derzeitigen einschlägigen EU-Rechtsetzung veröffentlicht worden war.
Schwerpunkt des Berichts sind die Problematik des sog. "Opt-out", das es Einzelpersonen ermöglicht, auf ihre Rechte aus der Richtlinie zu verzichten, sowie Definition und Berechnung der Arbeitszeit. Als Folge jüngster Urteile des Europäischen Gerichtshofs nehmen jetzt mehr Mitgliedstaaten die Möglichkeit des Opt-out in Anspruch. Die EU-Kommission will mit ihrer Konsultation der Frage nachgehen, wie die Richtlinie in Zukunft überarbeitet werden könnte.
Das Kommissionsdokument verfolgt drei Ziele:
.) Analyse der Umsetzung des Opt-out und Abweichungen von dem Zeitraum, in dem die Arbeitszeit berechnet wird ("Bezugszeitraum");
.) Analyse der Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung, bei der es um die Definition der Arbeitszeit und um die Einstufung von "Bereitschaftsdienst" ging, d. h. um die Frage, ob dieser als "Arbeitszeit" oder "Ruhezeit" zu gelten hat;
.) Konsultation interessierter Parteien zu möglichen zukünftigen Änderungen der Richtlinie.
1993 hat das Vereinigte Königreich eine "Opting-out-Lösung" ausverhandelt, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, die Begrenzung der Arbeitszeit unter bestimmten Bedingungen nicht anzuwenden: Vorherige Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers, keine negativen Konsequenzen bei einer Weigerung, die Opting-out-Lösung zu wählen, und Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden der Personen, die sich für das Opt-out entschieden haben.
In Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Luxemburg hat man Rechtsvorschriften verabschiedet, um in bestimmten Sektoren die Möglichkeit des Opt-out in begrenztem Umfang zu nutzen oder man bereitet derartige Vorschriften vor. Dem Bericht der Kommission ist zu entnehmen, dass nicht sämtliche Garantien der Richtlinie tatsächlich eingehalten werden. So wird z. B. Besorgnis darüber geäußert, dass von Arbeitnehmern häufig verlangt wird, gleichzeitig mit ihrem Arbeitsvertrag auch die "Opt-out-Vereinbarung" zu unterzeichnen.
Bei der Konsultation werden - hinsichtlich einer künftigen Überarbeitung der Richtlinie - Reaktionen zu fünf wesentlichen Punkten erwartet:
.) Dauer des Bezugszeitraums derzeit vier Monate, mit der Möglichkeit, unter gewissen Umständen sechs Monate oder ein Jahr zuzulassen;
.) Definition der Arbeitszeit nach jüngsten Urteilen des EuGH über Bereitschaftsdienstzeiten;
.) Bedingungen für die Anwendung der "Opt-out-Klausel";
.) Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familienleben;
.) Möglichkeiten des optimalen Ausgleichs.
Der Termin für die Konsultation ist der 31. März 2004. Den Text finden Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse europa.eu.int/comm/employment_social/labour_law/documentation_de.htm