EU-Kommission leitet Verstoßverfahren gegen neun Mitgliedstaaten ein, die neue Datenschutzvorschriften für digitale Netze und Dienste nicht übernommen haben
Nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation am 31. Oktober 2003 hat die Europäische Kommission nunmehr Verstoßverfahren gegen Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Finnland und Schweden eingeleitet, die bislang keine Umsetzungsmaßnahmen notifiziert haben.
Die Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation wurde im Juli 2002 vom Europäische Parlament und vom Rat erlassen und rundet den neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation ab. Sie gibt EU-weite Regeln für den Schutz der Privatsphäre sowie personenbezogener Daten in Mobil- und Festkommunikation einschließlich Internet vor. So wird etwa ein "Spam-Verbot" in der gesamten Union eingeführt. Ferner werden spezifische Bedingungen für die Nutzung von Standortdaten, die durch Mobiltelefone erzeugt werden, und das Installieren sogenannter "Cookies" auf PCs festgelegt (IP/03/1492).
Die Richtlinie hätte bis spätestens 31. Oktober 2003 in innerstaatliches Recht übernommen werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch lediglich sechs Länder Maßnahmen zu ihrer Umsetzung getroffen. Seither hat Irland Umsetzungsmaßnahmen verabschiedet. Nun wurden Aufforderungsschreiben (der erste Schritt eines Verstoßverfahrens) an folgende Mitgliedstaaten gerichtet: Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Finnland und Schweden. Bei Schweden geht es nur um Art. 13 der Richtlinie (unerbetene Nachrichten). Die Mitgliedstaaten müssen nunmehr innerhalb von zwei Monaten reagieren.
Auf die Bedeutung der vollständigen, effizienten und fristgerechten Umsetzung des neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation wies die Kommission in ihrer Mitteilung "Elektronische Kommunikation: der Weg zu einer wissensbestimmten Wirtschaft" hin. Dieser Ansicht schlossen sich der Europäische Rat und der Telekommunikationsrat vorbehaltlos an. Am 18. November 2003 forderte das Europäische Parlament, die Verstoßverfahren gegen diejenigen Mitgliedstaaten, die den neuen Rechtsrahmen nicht in einzelstaatliches Recht umgesetzt hatten, so rasch wie möglich durchzuführen.
Weitere Informationen können Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse europa.eu.int/information_society/topics/telecoms/regulatory/new_rf/index_en.htm einsehen.