EU-Kommission prüft Fortschritte beim Abbau grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung
Die Europäische Kommission hat am 25. November 2003 eine Mitteilung vorgelegt, in der sie über ihre Bemühungen zum Abbau steuerbedingter Hindernisse für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit im Binnenmarkt berichtet.
In dem Papier bekräftigt die Kommission ihre Strategie von 2001 (vgl. IP/01/1468), die kurzfristig eine Reihe von Legislativmaßnahmen und anderen Initiativen vorsieht, um bestimmte spezifische steuerbedingte Hindernisse rasch zu beseitigen. Langfristig strebt sie das weiter reichende Ziel einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage für die gesamte Tätigkeit eines Unternehmens innerhalb der Europäischen Union an.
Im Bereich der gezielten Maßnahmen sollen mit den neuen Legislativvorschlägen, die jetzt im Rat erörtert werden, gute Fortschritte erzielt worden sein, weitere Vorschläge und Orientierungshilfen sind geplant. Es wurde ein EU-Forum geschaffen, das sich mit den Problemen im Verrechnungspreisbereich befasst. Im Hinblick auf das längerfristige Ziel regt die EU-Kommission eine Pilotregelung an, die es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen würde, den steuerpflichtigen Gewinn in der gesamten EU ausschließlich nach den Regeln ihres Sitzstaates zu ermitteln.
Geplant ist ferner, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft darauf hinzuarbeiten, dass der handelsrechtliche Abschluss als Ausgangspunkt für eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage verwendet werden kann. Auch eine mögliche Regelung zur Aufteilung dieser Steuerbemessungsgrundlage auf die einzelnen Mitgliedstaaten soll entwickelt werden. Der Bericht der Europäischen Kommission wird auf einer Unternehmenssteuerkonferenz in Rom am 5. und 6. Dezember 2003 (vgl. IP/03/1395) erörtert werden.
Darin berichtet die Kommission, dass die von ihr im Jahr 2001 festgestellten steuerbedingten Hindernisse im Großen und Ganzen fortbestehen und bekräftigt aus diesem Grund ihre zweigleisige Strategie von 2001, welche eine Reihe von Legislativmaßnahmen und andere Initiativen vorsieht, um bestimmte spezifische steuerbedingte Hindernisse rasch zu beseitigen und langfristig zur weiter reichenden Lösung einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage für die gesamte Tätigkeit eines Unternehmens in der EU zu gelangen. Letzteres ist nach Ansicht der EU-Kommission der einzige Weg, um die steuerlichen Probleme im Binnenmarkt systematisch zu überwinden.
Die Mitteilung "Ein Binnenmarkt ohne unternehmenssteuerliche Hindernisse - Ergebnisse, Initiativen, Herausforderungen" können Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse europa.eu.int/comm/taxation_customs/whatsnew.htm einsehen.