EU-Kommission begrüßt Einigung des Rates zur vorgeschlagenen Wertpapierdienstleistungsrichtlinie
Die Europäische Kommission hat am 7. Oktober 2003 die politische Einigung des Rates zur vorgeschlagenen Wertpapierdienstleistungsrichtlinie begrüßt. Diese Richtlinie soll eine stärkere Harmonisierung der nationalen Vorschriften bewirken, Wertpapierhäuser mit einem "Europäischen Pass" ausstatten und so auf der Grundlage ihrer Zulassung im Herkunftsmitgliedstaat deren EU-weite Tätigkeit ermöglichen.
Den Anlegern soll die Richtlinie bei der Inanspruchnahme von Wertpapierhäusern unabhängig vom Staat, wo diese ihren Sitz haben, ein hohes Maß an Schutz garantieren. Die Richtlinie soll erstmals einen umfassenden rechtlichen Rahmen für die organisierte Ausführung von Anlegergeschäften durch Börsen, andere Handelssysteme und Wertpapierhäuser schaffen und somit einen wesentlichen Bestandteil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen darstellen.
Um den Schutz für Kleinanleger noch zu verstärken, hat der Rat den Vorschlag der Kommission an einigen Stellen verdeutlicht und verändert: So soll für Wertpapierhäuser, die in der Anlageberatung tätig sind, ein umfassender Eignungstest vorgesehen werden während Häuser, die ausschließlich Kundenaufträge ausführen, sich keinem derartigen Test unterziehen sollen müssen. Unternehmen, die "dazwischen" liegen, sollen einen "leichten" Eignungstest zu absolvieren haben.
Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, die Richtlinie bis April 2004 zu verabschieden. Sobald der Rat auf der Grundlage seiner politischen Einigung förmlich einen sog. "Gemeinsamen Standpunkt" festgelegt hat, wird der Vorschlag zur zweiten Lesung ans Parlament zurück gehen.