EuGH: Belgische Regelung, wonach Fahrzeuge von Inländern in Belgien zugelassen sein müssen, ist mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit unvereinbar
Mit Urteil vom 2. Oktober 2003 (C-232/01 - Vorabentscheidungssache Belgien/Hans van Lent) hat der Europäische Gerichtshof erkannt, dass die belgische Regelung, nach der die Fahrzeuge von Inländern in Belgien zugelassen sein müssen, mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer unvereinbar ist und eine solche Maßnahme nicht mit der Verkehrssicherheit bzw. dem Kampf gegen die Erosion der Besteuerungsgrundlage gerechtfertigt werden kann.
Eine diesbezügliche Regelung ist nämlich laut Auffassung des EuGH für den Fall, dass ein ausländischer Arbeitgeber einem Inländer ein Fahrzeug zur Verfügung stellen will, geeignet, den Arbeitnehmer von der Wahrnehmung seines Rechts auf Freizügigkeit abzuhalten.
Bei Interesse finden Sie weitere Informationen im Internet unter curia.eu.int/de/actu/communiques/cp03/aff/cp0383de.htm