Rat und EU-Parlament: Verabschiedung einer neuen Verordnung über Futtermittelzusatzstoffe
Der Rat der Landwirtschaftsminister hat am 23. Juli 2003 in Brüssel eine neue Verordnung über Futterzusatzstoffe verabschiedet. Mit der neuen Regelung werden die Kontrollen hinsichtlich der Futterzusatzstoffe verstärkt. Die Sicherheit der Futtermittel ist einer der Grundpfeiler der europäischen Bemühungen im Bereich Lebensmittelsicherheit.
Antibiotika, die für Arzneimittel verwendet werden, dürfen mit Inkrafttreten der Neuregelung nicht mehr als Zusatzstoff im Futter verwendet werden. Darüber hinaus empfahl der Lenkungsausschuss, jegliche Antibiotika aus der Tierernährung zu verbannen. Noch werden rund 1.600 Tonnen Antibiotika jährlich als Futtermittelzusatzstoff verabreicht.
Diese Regelung gehört zu den Notwendigkeiten, zu denen sich Kommissar Byrne bei seiner Antrittsrede vor dem Europaparlament verpflichtet hatte. Gemäß der neuen Regelung dürfen Zusatzstoffe nur noch nach eingängiger Untersuchung und dem Bestehen eines Zulassungsverfahrens in Verkehr gebracht werden. Die Unternehmen müssen die nicht-negativen Wirkungen auf Mensch und Tier nachweisen. Die "Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit" (EBLS) ist für die Bewertung zuständig.
Der Zusatz von chemischen Stoffen muss, wie heute bereits üblich, auch weiterhin deutlich etikettiert werden. Kommissar Byrne dazu wörtlich: "Mit dieser Verordnung werden die Gemeinschaftsvorschriften über die Sicherheit von Futtermitteln verschärft und das Verbot der Verwendung von Antibiotika als Wachstumsförderer in der EU abgeschlossen. Diese beiden Ziele sind von großer Bedeutung für die EU-Strategie im Bereich der Lebensmittelsicherheit und für weitreichendere Überlegungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit."
Bei Interesse finden Sie weitere Hinweise im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=