EU-Kommission setzt Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich des Verkehrsverbots für bestimmte Güter auf der österreichischen Inntal-Autobahn fort
Die Europäische Kommission hat am 9. Juli 2003 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich zu richten, weil Österreich beabsichtigt, den Verkehr von Lastkraftwagen, die bestimmte Güter transportieren, auf einem Teilstück der Autobahn A 12 ab 1. August 2003 zu verbieten.
Diese Maßnahme stellt laut Auffassung der Kommission eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit dar und behindert den freien Warenverkehr innerhalb der Union. Die Informationen, die von der österreichischen Regierung nach der Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahren am 25. Juni 2003 durch die EU-Kommission vorgelegt wurden, sind ihrer Meinung nach unzureichend. Österreich kann sich nun binnen zehn Tagen dazu äußern. Erfolgt keine Antwort oder ist die Antwort der österreichischen Behörden nicht zufrieden stellend, so kann die Kommission Klage vor dem EuGH erheben.
Die von der österreichischen Regierung innerhalb der einwöchigen Frist, die ihr durch die EU-Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben vom 25. Juni eingeräumt worden war, vorgelegten Informationen sind der Europäischen Kommission nicht ausreichend. Die Kommission hat deshalb beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich fortzusetzen und eine sogenannte "mit Gründen versehene Stellungnahme" abzugeben. Die österreichische Regierung hat nun zehn Tage Zeit, um der Kommission zu antworten. Ist die Antwort nicht zufrieden stellend oder erfolgt gar keine Antwort, kann die Europäische Kommission den EuGH anrufen, bevor das Verkehrsverbot in Kraft tritt.
Die Tiroler Landesregierung hat am 27. Mai 2003 eine Verordnung erlassen, die auf der Inntal-Autobahn (A 12) zwischen Kundl und Ampass ein Verkehrsverbot für Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen vorsieht, wenn folgende Güter befördert werden: Getreide, Rundholz und Kork, Nichteisen- und Eisenerze, Steine, Erde und Aushub, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Baustahl. Ziel dieses Fahrverbots, das am 1. August 2003 in Kraft treten soll, ist die Verbesserung der Luftqualität in der betroffenen Region.
Das Fahrverbot verletzt laut Auffassung der Kommission den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit gemäß der Verordnung über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten sowie gemäß der Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind.
Außerdem werde durch die Maßnahme Österreichs und die sich daraus ergebenden Konsequenzen der freie Warenverkehr gemäß Art. 28 EG-Vertrag beeinträchtigt.